Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Onelovephoto und/oder seine(n) Erfüllungsgehilfen oder Vertretern durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen nebst Erweiterungen dieses Vertrages als ausdrücklich mit einbezogen.
2. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge desselben Auftraggebers.
3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.
4. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten sollen. Etwaige widersprechende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Diesen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
5. Definitionen:
a. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (hierunter fallen insbesondere Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, Dia-Positive, Negative und jedwedes Bildmaterial, welches mit der jeweils verwendeten Kamera produziert worden ist, usw.).
b. Werktage meint die Wochentage Montag bis Freitag.
c. Fotograf meint Onelovephoto und/oder seine Erfüllungsgehilfen oder Vertreter.
6. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei den von dem Fotografen gelieferten Fotos um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
7. Der Fotograf ist bezüglich der Bildauffassung, den Aufnahmeort und die angewendeten optischen-technischen Mittel sowie der künstlerisch technischen Gestaltung frei. Anregungen und Motivwünsche des Auftraggebers sind für den Fotografen unverbindlich und werden nach eigenem Ermessen berücksichtigt. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
8. Der Fotograf wählt die Bilder aus, welche er dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme auf USB-Stick oder per Download vorlegt.
9. Mängelbeanstandungen müssen schriftlich erfolgen und spätestens innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Übergabe des Werkes an den Auftraggeber beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Werk als vertragsgemäß erbracht und mängelfrei abgenommen.
II. Nutzungs- und Urheberrecht
1. Dem Fotografen steht das ausschließliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu.
2. Der Fotograf als Bildautor behält sich das Recht vor, Nutzungsrechte am Urheberrecht der Fotos und bildlichen Darstellungen Dritten gegenüber im In- und Ausland einzuräumen, sowie Neben- und Folgerechte wahrzunehmen, sofern nicht ausdrücklich etwas Anderes vereinbart wurde.
3. Dem Fotografen bleibt es vorbehaltlich anders lautender individualvertraglicher Vereinbarungen vorbehalten, die erstellten Aufnahmen zum Zwecke der Eigenwerbung auf seiner eigenen Fotografenwebsite zu verwenden. Der Auftraggeber willigt in diesem Zusammenhang zudem in die Darstellung von Bildern ein, auf denen er selbst abgebildet ist.
III. Übertragung von Nutzungsrechten
1. Der Fotograf überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht an den erstellten Fotos für den vertraglich vereinbarten Zweck. Jede Veränderung und/oder Weiterbearbeitung der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte (z.B. andere Dienstleister, die mit den Bildern werben möchten), welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Fotografen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2. Die gemäß dieser Ziffer III. zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.
3. Bei jeder Verwendung seines Werkes hat der Fotograf den Anspruch, an üblicher Stelle als Urheber genannt zu werden. Bei der digitalen Erfassung bzw. digitalen Übermittlung der Bilder muss der Name des Bildautors mit den Bilddaten verknüpft werden. Bestehende Einträge in den Metadaten müssen erhalten bleiben.
4. Der Auftraggeber erhält ausschließlich optimiertes Bildmaterial im Format JPG. Die Menge wird vertraglich vereinbart, die Auswahl trifft der Fotograf. Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW,DNG) ist ausgeschlossen. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten durch den Fotografen ist nicht Teil des Auftrags. Eine eventuelle Aufbewahrung durch den Fotografen erfolgt demnach ohne Gewähr.
IV. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber sorgt für gegebenenfalls erforderliche Fotogenehmigungen. Der Fotograf haftet nicht, wenn berechtigte Dritte von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und das Fotografieren verbieten (beispielsweise bei Hochzeiten während der Trauung).
V. Vergütung und Rechnungsstellung
1. Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer gemäß den angebotenen Dienstleistungen berechnet. Über das jeweils gebuchte Paket hinausgehende Arbeiten oder Erweiterungen (sofern nicht Teil einer Zusatzoption) werden nach geleisteten Stunden abgerechnet. Der Fotograf wird auf Anforderung eine Stundenabrechnung erstellen.
2. Eventuell anfallende Reisekosten (Kilometerpauschale, Hotelkosten etc.) des Fotografen werden pro Person gesondert berechnet und sind in den Preisen der Pakete und Zusatzoptionen nicht enthalten.
3. Die Rechnungen des Fotografen sind innerhalb von 6 Werktagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bleiben die Fotos, einschließlich gelieferter CDs/ DVDs oder anderer Datenträger Eigentum des Fotografen.
4. Sofern der Auftraggeber Rabattmöglichkeiten gemäß der Preisliste nutzt, sind diese nur wirksam vereinbart, wenn die Zahlung innerhalb des vereinbarten Zeitraums erfolgt. Ansonsten gilt der reguläre Preis gemäß Preisliste als vereinbart.
VI. Kündigung / Ausfallhonorar
Der Auftraggeber hat ein Kündigungsrecht gemäß § 648 BGB. Kündigungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform.
Die Geltendmachung von weiteren Schäden bleibt hiervon unberührt.
VII. Haftung, Haftungsausschluss und Gefahrenübergang
1. Für Schäden, gleich welcher Art, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft herbeigeführt haben. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.
2. Der Fotograf übernimmt keine Klärung von Rechten abgebildeter Personen oder Gegenstände, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular gegenüber dem Auftraggeber vorgelegt. Dem Fotografen werden vom Auftraggeber nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung dieser berechtigt ist und die frei von Rechten Dritter sind. Der Auftraggeber hat den Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizuhalten, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren.
Der Auftraggeber erklärt, dass er hinsichtlich des Fotografen zu Erstellung von Aufnahmen übergebener Gegenstände, Bildern oder Bildbestandteilen, oder selbst mitgebrachter Modelle, die Klärung sämtlicher in Betracht kommender Rechte für den Fotografen übernommen hat und diesen insoweit von Ansprüchen von Dritter Seite freihalten wird.
3. Für Schäden oder Verlust an/von Negativen oder digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit maximal mit dem Wert des jeweils gebuchten Paketes.
4. Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen sowie die Ausführung der beauftragten Arbeiten erfolgt mit größter Sorgfalt. Sollte jedoch aufgrund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat (z.B. Umstände höherer Gewalt, plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) der Fotograf nicht zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, kann der Auftraggeber keine Schadenersatzansprüche für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen geltend machen. Der Fotograf verpflichtet sich jedoch in diesem Falle, eine gegebenenfalls geleistete Anzahlung den Auftraggebern zurückzuerstatten.
5. Sollte es kurzfristig aufgrund den oben genannten Umständen höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, und sollte der Fotograf aufgrund dieser Umstände hierzu in der Lage sein, wird er sich bemühen, soweit von dem Auftraggeber gewünscht, einen Ersatzfotografen zu empfehlen, der auf eigene Rechnung seine Leistungen erbringt. Ein Anspruch auf einen Ersatzfotografen wird hierdurch nicht begründet.
6. Für eventuelle Mehrkosten, die durch die Buchung eines Ersatzfotografen oder anderer Dritter entstehen, wird ausdrücklich nicht gehaftet.
VIII. Datenschutz und Schlussbestimmungen
1. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Bei allen Veröffentlichungen von Hochzeitsfotos zu Werbezwecken werden ausschließlich die Vornamen des Brautpaares publiziert.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
3. Gerichtsstand ist Mannheim, Deutschland, sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand gesetzlich vorgeschrieben ist.
4. Mündliche Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages. Sie sind dann nach Treu und Glauben auszulegen oder durch etwa neue gesetzliche Bestimmungen zu ergänzen oder zu ersetzen.
AGB Version 08/2023 Onelovephoto